Beglaubigte Übersetzung Deutsch–Polnisch: So funktioniert Ihre Anfrage

Für welche Unterlagen eignet sich eine beglaubigte Übersetzung?

Wer eine Urkunde, ein Zeugnis oder ein anderes offizielles Dokument zwischen Deutsch und Polnisch verwenden möchte, braucht häufig eine beglaubigte Übersetzung. Typische Beispiele sind Geburts- und Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen, Schul- und Hochschulzeugnisse sowie gerichtliche oder notarielle Unterlagen. Welche Form die empfangende Stelle verlangt, hängt vom konkreten Zweck ab. Fragen Sie deshalb möglichst vor der Beauftragung bei der Behörde, dem Gericht, der Hochschule oder dem Arbeitgeber nach.

So bereiten Sie Ihre Anfrage vor

Senden Sie einen gut lesbaren Scan oder ein Foto aller Seiten des Dokuments – einschließlich Rückseiten, Stempel, handschriftlicher Ergänzungen und Anlagen. Teilen Sie außerdem mit, von welcher Sprache in welche Sprache übersetzt werden soll und wofür Sie die Übersetzung benötigen. So lässt sich besser einschätzen, ob zusätzliche Seiten oder besondere Formatvorgaben zu berücksichtigen sind. Das Original sollten Sie nur dann versenden, wenn es ausdrücklich erforderlich ist.

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie ein Preisangebot. Wenn Sie es annehmen, wird die Übersetzung erstellt und beglaubigt. Bei üblichen Unterlagen dauert die Anfertigung in der Regel 24 bis 48 Stunden; Umfang, Lesbarkeit und Schwierigkeitsgrad können die Bearbeitungszeit beeinflussen. Wenn Sie einen festen Termin haben, geben Sie ihn bitte direkt bei der Anfrage an.

Digitale Zustellung mit QES

Auf Wunsch kann eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) vereinbart werden. Sie ermöglicht eine digitale Zustellung, wenn die empfangende Stelle diese Form akzeptiert. Da Behörden und andere Institutionen eigene Vorgaben haben können, klären Sie bitte vorab, ob eine digital signierte Übersetzung für Ihren konkreten Zweck genügt oder zusätzlich eine Papierfassung benötigt wird.

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Beschreiben Sie kurz den Verwendungszweck und fügen Sie die Unterlagen Ihrer Anfrage bei. Zum Preisangebot für beglaubigte Übersetzungen Deutsch–Polnisch.

Was gehört in die fertige Übersetzung?

Die beglaubigte Fassung soll das Ausgangsdokument nachvollziehbar wiedergeben. Dazu zählen neben dem Haupttext auch erkennbare Stempel, Randvermerke und relevante Anlagen. Namen, Daten und Schreibweisen werden sorgfältig aus der Vorlage übernommen. Ist eine Stelle nicht lesbar oder enthält das Dokument Besonderheiten, wird dies kenntlich gemacht statt etwas zu ergänzen oder zu erraten.

Wenn die Übersetzung für eine Stelle in Polen bestimmt ist

Für Unterlagen, die beim polnischen Standesamt vorgelegt werden, nennt Artikel 31 des polnischen Personenstandsgesetzes unter anderem einen vereidigten Übersetzer, der zu solchen Übersetzungen in einem EU-Mitgliedstaat oder im EWR berechtigt ist. Die konkrete Behörde kann weitere Vorgaben zum Format oder zu zusätzlichen Dokumenten haben. Fragen Sie deshalb vorab nach den Anforderungen für Ihren Fall. Amtlicher Gesetzestext bei ELI.